Kosten

Die aktuelle Schulgeldordnung können Sie sich hier als PDF-Dokument herunterladen
Schulgeldordnung.pdf
 
Instrumental- und Vokal-Unterricht
Die Ersteinteilung erfolgt in der Regel mit 22,5 Min. Einzelunterricht. Bei bestimmten Voraussetzungen kann der Unterricht auf Antrag aufgestockt werden.

Die Unterrichtsgebühren sind so kalkuliert, dass in den Schulferien durchbezahlt wird.

Dauer / Art mtl. Gebühr Kinder / Erwachsene
22,5 Min. / Einzel 43,50 € / 49,00 €
30 Min. / Einzel  58,00 € / 64,50 €
45 Min. / Einzel 87,00 € / 98,00 €
30 Min. / 2er-Gruppe 34,50 € / 38,50 €
45 Min. / 2er-Gruppe 43,50 € / 49,00 €
45 Min. / 3er-Gruppe 37,50 € / 41,50 €
60 Min. / 3er-Gruppe 50,00 € / 55,00 €
45 Min. / 4er-11er-Gruppe (Musik-AG) 28,00 € / 32,50 €
* Bei gleichzeitigem MFE / Musik-AG oder Instrumentalunterricht kostenlos.
Fach mtl. Gebühr 
Eltern-Kind-Kurs 24,00 € (Familienpreis)
Klangkindergarten 24,00 €
MFE 24,00 €
   
Chöre, Spielkreise, Bands, Kammermusikgruppen oder Orchester* 12,00 € (Kinder) / 15,00 € (Erwachsene)
Leihinstrumente (die mtl. Gebühr steigt in jedem weiteren Jahr der Ausleihe um 2,00 €) 9,00 €

Geschwister- bzw. Mehrfachermäßigung

Besuchen Geschwister ohne eigenes Einkommen gleichzeitig die Musikschule oder wird ein Kind in zwei oder mehr Instrumentalfächern unterrichtet, so gilt automatisch folgende Ermäßigungsregelung:
bei 2 Geschwistern / Elementar-/Instrumentalfächern = 5 %
bei 3 Geschwistern / Elementar-/Instrumentalfächern = 10 %
bei 4 Geschwistern / Elementar-/Instrumentalfächern = 20 %
bei 5 Geschwistern / Elementar-/Instrumentalfächern = 25 %

Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Ergänzungsfächer, der Frühkindliche Unterricht (Baby, Mutter-Kind-Kurs, Klangkindergarten), der Erwachsenenunterricht sowie die Leihgebühren für die Instrumente.

Sozialermäßigung

Das Schulgeld kann auf Antrag nach § 90 KJHG (SGB VIII) in der jeweils geltenden Fassung um 50% ermäßigt werden, wenn den Minderjährigen oder deren Erziehungsberechtigten die Aufbringung des Schulgeldes aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist. Hierfür ist ein Einkommensnachweis erforderlich. 

Die Sozialermäßigung kann ab dem 2. Unterrichtssemester gewährt werden. Voraussetzung ist neben den wirtschaftlichen Verhältnissen eine positive Beurteilung durch die Lehrkraft.

Bei den Kooperationsmodellen mit Schulen weichen die Preise von der Schulgeldordnung ab.

Bankverbindungen

Sparkasse Beckum-Wadersloh  IBAN: DE47 4125 0035 0001 0002 07    BIC: WELADED1BEK
Sparkasse Münsterland Ost  IBAN: DE70 4005 0150 0000 0152 89    BIC: WELADED1MST
Volksbank Beckum-Lippstadt   IBAN: DE97 4166 0124 0104 8110 00    BIC: GENODEM1LPS