Kosten
Die ab dem 01.08.2026 gültige Schulgeldordnung können Sie sich hier als PDF-Dokument herunterladen
Schulgeldordnung
Instrumental- und Vokal-Unterricht
Die Ersteinteilung erfolgt in der Regel mit 22,5 Min. Einzelunterricht. Bei bestimmten Voraussetzungen kann der Unterricht auf Antrag aufgestockt werden.
Die Gebührenpflicht erstreckt sich auf die Gebühren für das gesamte Kalenderjahr (01.01. – 31.12.).
Die Gebührenpflicht schließt die Schulferien und die gesetzlichen Feiertage in NRW mit ein. Die Unterrichtsgebühren sind in 12 Raten jeweils zum 15. eines jeden Monats fällig.
| Unterrichtsform | Dauer | Monatliche Gebühr Kinder / Jugendliche | Monatliche Gebühr Erwachsene |
| Instrumental- / Vokalunterricht: | |||
| Einzelunterricht | 22,5 Min. 30,0 Min. 45,0 Min. | 50,40 € 71,50 € 106,50 € |
|
| 2er-Gruppe | 30,0 Min. 45,0 Min. | 37,90 € 54,50 € | 41,50 € 60,30 € |
| 3er-Gruppe | 45,0 Min. 60,0 Min. | 49,50 € 53,00 € | 60,00 € 61,30 € |
| 4er bis 11er-Gruppe (AG) | 45,0 Min. | 33,50 € | 38,50 € |
| Klavierunterricht: | |||
| Einzelunterricht | 22,5 Min. 30,0 Min. 45,0 Min. | 53,40 € 74,50 € 109,50 € | 60,70 € 85,00 € 125,50 € |
| 2er-Gruppe | 30,0 Min. 45,0 Min. | 40,90 € 57,50 € | 44,50 € 63,30 € |
Klavierunterricht ist kostenintensiver, da die Instrumente einer regelmäßigen Wartung und fachgerechten Stimmung bedürfen, was sich entsprechend in den Unterrichtsgebühren niederschlägt.
| Fach | mtl. Gebühr |
|---|---|
| Eltern-Kind-Kurs | 28,00 € (Familienpreis) |
| Klangkindergarten | 28,00 € |
| MFE | 28,00 € |
| Chöre, Spielkreise, Bands, Kammermusikgruppen oder Orchester* | 16,10 € (Kinder) / 18,70 € (Erwachsene) |
Geschwister- bzw. Mehrfachermäßigung
Besuchen Geschwister ohne eigenes Einkommen gleichzeitig die Musikschule oder wird ein Kind in zwei oder mehr Instrumentalfächern unterrichtet, so gilt automatisch folgende Ermäßigungsregelung:
bei 2 Geschwistern / Elementar-/Instrumentalfächern = 5 %
bei 3 Geschwistern / Elementar-/Instrumentalfächern = 10 %
bei 4 Geschwistern / Elementar-/Instrumentalfächern = 20 %
bei 5 Geschwistern / Elementar-/Instrumentalfächern = 25 %
Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Ergänzungsfächer, der Frühkindliche Unterricht (Baby, Mutter-Kind-Kurs, Klangkindergarten), der Erwachsenenunterricht sowie die Leihgebühren für die Instrumente.
Sozialermäßigung
Das Schulgeld kann auf Antrag nach § 90 KJHG (SGB VIII) in der jeweils geltenden Fassung um 50% ermäßigt werden, wenn den Minderjährigen oder deren Erziehungsberechtigten die Aufbringung des Schulgeldes aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist. Hierfür ist ein Einkommensnachweis erforderlich.
Die Sozialermäßigung kann ab dem 2. Unterrichtssemester gewährt werden. Voraussetzung ist neben den wirtschaftlichen Verhältnissen eine positive Beurteilung durch die Lehrkraft.
Bei den Kooperationsmodellen mit Schulen weichen die Preise von der Schulgeldordnung ab.
Bankverbindungen
Sparkasse Münsterland Ost IBAN: DE70 4005 0150 0000 0152 89 BIC: WELADED1MST
VR Bank Westfalen Lippe eG IBAN: DE97 4166 0124 0104 8110 00 BIC: GENODEM1LPS
