Kosten

Die ab dem 01.08.2026 gültige Schulgeldordnung können Sie sich hier als PDF-Dokument herunterladen
Schulgeldordnung
 
Instrumental- und Vokal-Unterricht
Die Ersteinteilung erfolgt in der Regel mit 22,5 Min. Einzelunterricht. Bei bestimmten Voraussetzungen kann der Unterricht auf Antrag aufgestockt werden.

Die Gebührenpflicht erstreckt sich auf die Gebühren für das gesamte Kalenderjahr (01.01. – 31.12.).
Die Gebührenpflicht schließt die Schulferien und die gesetzlichen Feiertage in NRW mit ein. Die Unterrichtsgebühren sind in 12 Raten jeweils zum 15. eines jeden Monats fällig.

Unterrichtsform Dauer Monatliche Gebühr
Kinder / Jugendliche
Monatliche Gebühr
Erwachsene
Instrumental- / Vokalunterricht:                                                                            
Einzelunterricht
22,5 Min.          
30,0 Min.
45,0 Min.
 
  50,40 €
  71,50 €
106,50 €


  57,70 €
  82,00 €
122,50 €

2er-Gruppe
30,0 Min.
45,0 Min.

37,90 €
54,50 €

41,50 €
60,30 €
3er-Gruppe
45,0 Min.
60,0 Min.

49,50 €
53,00 €

60,00 €
61,30 €
4er bis 11er-Gruppe (AG)
45,0 Min.

33,50 €

38,50 €

 

Klavierunterricht:                                    
Einzelunterricht                 
22,5 Min.
30,0 Min.
45,0 Min.

  53,40 €                       
  74,50 €
109,50 €
                  
  60,70 €
  85,00 €
125,50 € 
2er-Gruppe
30,0 Min.
45,0 Min.

40,90 €
57,50 €

44,50 €
63,30 €

Klavierunterricht ist kostenintensiver, da die Instrumente einer regelmäßigen Wartung und fachgerechten Stimmung bedürfen, was sich entsprechend in den Unterrichtsgebühren niederschlägt.

* Bei gleichzeitigem MFE / Musik-AG oder Instrumentalunterricht kostenlos.
Fach mtl. Gebühr 
Eltern-Kind-Kurs 28,00 € (Familienpreis)
Klangkindergarten 28,00 €
MFE 28,00 €
   
Chöre, Spielkreise, Bands, Kammermusikgruppen oder Orchester* 16,10 € (Kinder) / 18,70 € (Erwachsene)

Geschwister- bzw. Mehrfachermäßigung

Besuchen Geschwister ohne eigenes Einkommen gleichzeitig die Musikschule oder wird ein Kind in zwei oder mehr Instrumentalfächern unterrichtet, so gilt automatisch folgende Ermäßigungsregelung:
bei 2 Geschwistern / Elementar-/Instrumentalfächern = 5 %
bei 3 Geschwistern / Elementar-/Instrumentalfächern = 10 %
bei 4 Geschwistern / Elementar-/Instrumentalfächern = 20 %
bei 5 Geschwistern / Elementar-/Instrumentalfächern = 25 %

Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Ergänzungsfächer, der Frühkindliche Unterricht (Baby, Mutter-Kind-Kurs, Klangkindergarten), der Erwachsenenunterricht sowie die Leihgebühren für die Instrumente.

Sozialermäßigung

Das Schulgeld kann auf Antrag nach § 90 KJHG (SGB VIII) in der jeweils geltenden Fassung um 50% ermäßigt werden, wenn den Minderjährigen oder deren Erziehungsberechtigten die Aufbringung des Schulgeldes aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist. Hierfür ist ein Einkommensnachweis erforderlich. 

Die Sozialermäßigung kann ab dem 2. Unterrichtssemester gewährt werden. Voraussetzung ist neben den wirtschaftlichen Verhältnissen eine positive Beurteilung durch die Lehrkraft.

Bei den Kooperationsmodellen mit Schulen weichen die Preise von der Schulgeldordnung ab.

Bankverbindungen

Sparkasse Münsterland Ost    IBAN: DE70 4005 0150 0000 0152 89    BIC: WELADED1MST
VR Bank Westfalen Lippe eG  IBAN: DE97 4166 0124 0104 8110 00    BIC: GENODEM1LPS