FAQs

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Übersicht über häufig gestellte Fragen zum Unterricht, den Instrumenten und allgemein zu unserer Musikschule. Sollte Sie hier die gewünschte Information nicht finden, stehen wir Ihnen natürlich gern per Telefon, E-Mail oder auch persönlich zur Verfügung.

Wie melde ich mich oder mein Kind an?

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular an die Geschäftsstelle der Musikschule. Ihre Anmeldung wird in die Warteliste eingetragen. Die Einteilungen erfolgen jeweils zum Semesterbeginn. Semesterbeginn ist jeweils der 01.08. und 01.02.

Die frei werdenden Plätze werden nach Anmeldungseingang vergeben. Um bei der nächsten Einteilung ggf. berücksichtigt werden zu können, muss die Anmeldung 2 Monate vor Einteilungstermin schriftlich vorliegen. In einigen Fächern sind Wartezeiten leider nicht zu vermeiden.

Welche Instrumente kann man erlernen?

Holz-Blasinstrumente Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Oboe, Saxophon, Fagott
Blech-Blasinstrumente Trompete, Posaune, Bariton, Tenorhorn, Tuba, Waldhorn
Schlaginstrumente Percussion, Schlagzeug
Streichinstrumente Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass
Tasteninstrumente Akkordeon, Keyboard, Klavier
Zupfinstrumente Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Harfe

Wie lange dauert der Unterricht?

Die Ersteinteilung erfolgt in der Regel mit 22,5 Minuten Einzelunterricht oder 30 Minuten 2er-Gruppe oder 45 Minuten in einer 2er- oder 3er-Gruppe. Bei bestimmten Voraussetzungen kann der Unterricht auf Antrag aufgestockt werden.

Was kostet der Instrumentalunterricht?

Unterrichtsdauer / Art mtl. Gebühr Kinder / Erwachsene
22,5 Min. / Einzel 43,50 € / 49,00 €
30 Min. / Einzel 58,00 € / 64,50 €
45 Min. / Einzel 87,00 € / 98,00 €
30 Min. / 2er-Gruppe 34,50 € / 38,50 €
45 Min. / 2er-Gruppe 43,50 € / 49,00 €
45 Min. / 3er-Gruppe 37,50 € / 41,50 €


Das monatliche Unterrichtsentgelt basiert auf einem Jahresentgeld, welches auf 12 Monate aufgeteilt wird. Das heißt das in den Schulferien durchgezahlt wird.

Gibt es unter bestimmten Voraussetzungen „Preisnachlass“?

Ja! Folgende Ermäßigungen werden berücksichtigt:
 
Geschwister- bzw. Mehrfachermäßigung
Besuchen Geschwister ohne eigenes Einkommen gleichzeitig die Musikschule oder wird ein Kind in zwei oder mehr Instrumentalfächern unterrichtet, so gilt automatisch folgende Ermäßigungsregelung: 
bei 2 Geschwistern / Elementar-/Instrumentalfächern = 5 %
bei 3 Geschwistern / Elementar-/Instrumentalfächern = 10 %
bei 4 Geschwistern / Elementar-/Instrumentalfächern = 20 %
bei 5 Geschwistern / Elementar-/Instrumentalfächern = 25 %
Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Ergänzungsfächer, der Frühkindliche Unterricht (Baby, Klangkindergarten), der Erwachsenenunterricht sowie die Instrumentenmiete.
 
Sozialermäßigung
Das Schulgeld kann auf Antrag nach § 90 KJHG (SGB VIII) in der jeweils geltenden Fassung um 50% ermäßigt werden, wenn den Minderjährigen oder deren Erziehungsberechtigten die Aufbringung des Schulgeldes aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.  Hierfür ist ein Einkommensnachweis erforderlich.

Die Sozialermäßigung kann ab dem 2. Unterrichtssemester gewährt werden. Voraussetzung ist neben den wirtschaftlichen Verhältnissen eine positive Beurteilung durch die Lehrkraft.

Verleiht die Musikschule Instrumente für den Unterricht?

Folgende Instrumente können Sie von unserer Schule mieten:
Sie können ein Mietinstrument auf dem Anmeldeformular beantragen. Der Mietzins beträgt monatlich 9,00 €. Die Mietdauer beträgt grundsätzlich 12 Monate. (die mtl. Gebühr steigt in jedem weiteren Jahr der Ausleihe um 2,00 €) Bei verlängerter Mietdauer kann bei Bedarf die Rückforderung sehr kurzfristig erfolgen.
Die Abholung und Rückgabe erfolgt direkt in der Geschäftsstelle. 

Was geschieht, wenn der Unterricht ausfallen muss?

Fällt der Unterricht aufgrund von Krankheit, sonstiger zwingender Verhinderung der Lehrkraft oder Feiertagen öfter als 4x im Kalenderjahr aus, so wird jeder weitere ausgefallene Unterrichtstermin mit speziellen Zusatzangeboten ausgeglichen.

Sollte ein Ausgleich aus o. g. Gründen innerhalb eines Kalenderjahrs nicht möglich sein, so werden die ausgefallenen Stunden automatisch durch die Geschäftsstelle am Anfang des Folgejahres oder bei Beendigung des Unterrichtes erstattet.

Schüler, die den kostenlosen Unterricht in den Ergänzungsfächern in Anspruch nehmen, sind von der Erstattungsregelung ausgeschlossen.

Erhalte ich eine Rechnung?

Nach Unterrichtsbeginn erhalten Sie von uns einen Schulgeldbescheid, der das zu zahlende Jahresschulgeld enthält. Aufgrund Ihrer erteilten Einzugsermächtigung wird der monatlich fällige Betrag jeweils zum 15. des Monats von Ihrem Konto abgebucht.

Sollten sich im laufenden Jahr Änderungen ergeben, z. B. durch die Einteilung in ein weiteres Unterrichtsfach oder die Einteilung von Geschwisterkindern etc., erhalten Sie von uns automatisch einen Korrekturbescheid.

Was muss ich beachten, wenn ich kündigen möchte?

Die Kündigung muss schriftlich 2 Monate vor Semesterende vorliegen (31. Mai / 30. November). Sie erhalten von uns eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

Kann ich die Unterrichtszeit erweitern?

Möchten Sie die Unterrichtszeit erweitern, so steht Ihnen das folgende Formular zur Verfügung:
Aufstockung